Ablauf einer Hörprüfung
Bei jedem Verdacht auf eine Beeinträchtigung des Hörvermögens wird zuerst eine Betrachtung des äußeren Gehörgangs und des Trommelfells, dann aber sofort ein Hörtest (Audiometrie) durchgeführt, um Aufschluss über Art und Umfang der Schädigung zu erlangen.
Beim am häufigsten durchgeführten Test, der Tonschwellen-Audiometrie, werden dem Patienten Töne in verschiedener Höhe vorgespielt. Bestimmt wird die Lautstärke, bei der der Ton für den Patienten gerade hörbar wird (man nennt das die „Hörschwelle“). Dabei sind erhebliche Unterschiede zwischen tiefen und hohen Tönen möglich.
In der Regel werden die Prüftöne seitengetrennt über Kopfhörer, aber auch über einen so genannten Knochenleitungs-Hörer abgegeben, der hinter dem Ohr auf den Schädelknochen aufgesetzt wird. Durch diesen wird der Schall über den Knochen direkt an das Innenohr weiterleitet. Dadurch lässt sich feststellen, ob der Schwerhörigkeit ein Schaden des Mittelohres oder aber des Innenohres zugrunde liegt, es sich also um eine Schallleitungs-, eine Schallempfindungs-Störung oder einer Kombination von beidem handelt.
Da die subjektiv belastendste Folge einer Schwerhörigkeit die Beeinträchtigung der Kommunikationsfähigkeit ist, wird zusätzlich eine Sprachaudiometrie durchgeführt. Das Sprach-Verständnis hängt nicht nur von der Stärke des Hörverlustes, sondern auch von den betroffenen Tonhöhen, der Empfindlichkeit für Störgeräusche und anderen Faktoren ab.
Zur Untersuchung werden dem Patienten seitengetrennt über Kopfhörer Zahlen und einsilbige, ähnlich klingende Worte (z. B. Hund/Mund, Haus/Maus, rund/Pfund) vorgespielt. Gemessen wird, ob und ab welcher Lautstärke der Patient die Worte eindeutig erkennt.